Ausbildungsrahmen

 

 

Die Ausbildung zur Atempädagogin und zur Atemtherapeutin

 

Die Ausbildung zur Atempädagogin/-therapeutin beinhaltet eine erweiterte persönliche, menschliche Reife und Kompetenz. Die Seminaristin erwirbt die berufliche Fähigkeit Menschen selbständig und einzeln zu behandeln, sowie in Gruppen zu unterrichten und zu führen. Das Lernen geschieht durch die eigene Erfahrung und das Sicheinlassen auf den Selbsterfahrungsprozess, während welchem auch die Empfindungsfähigkeit und das Atembewusstsein geschult wird. Ausserdem erwirbt sich eine Atempädagogin/-therapeutin fundierte Kenntnisse in:

 

allgemeiner und funktioneller Anatomie, Physiologie, Pathologie

 

alle notwendigen psychologischen Grundlagen und Kenntnisse

 

die Fähigkeit, verschiedene Atemmuster zu erkennen und zu behandeln

 

Berufsethik

 

Psychosomatik, Basisausbildung

 

 

 

Berufsausübung

 

Die Arbeit mit dem Erfahrbaren Atem ist eine eigenständige Lehre, die sowohl mit dem pädagogischen wie dem therapeutischen Bereich Berührungspunkte hat und in Verbindung tritt. Sie berührt ebenso die psychologischen wie die anatomischen Gegebenheiten. Sie findet ihre ergänzende Anwendung bei medizinischen, psychologischen und körperorientierten Therapien.

 

Eine Atempädagogin/-therapeutin arbeitet in der eigenen Praxis. Sie/er arbeitet mit Menschen, die emotionales und physisches Wohlbefinden, Gelassenheit und Ausgeglichenheit suchen, oder ihre Lebenssituation besser erkennen und verändern wollen. Sie/er arbeitet mit Menschen, die bereit sind, für ihr körperliches, psychisches und geistiges Wohlbefinden die eigene Verantwortung zu übernehmen.

 

Bewährt hat sich eine Zusammenarbeit mit Institutionen, Aerzten und Psychotherapeuten, oftmals als Teilzeitangestellte/r oder stundenweise als DozentIn. Spezialgebiete mit entsprechender Weiterbildung in der Atemarbeit eröffnen sich in der Geburtsvorbereitung, in der Arbeit mit Kindern, mit Senioren, in der Stimm-, Theater- und Atempädagogik, in der psychotherapeutischen Richtung, im gesamten Gesundheitsbereich, in der Prophylaxe und in der Rehabilitation.

 

Die Bekanntheit und Anerkennung des Erfahrbaren Atems ist stetig im Steigen begriffen.

 

 

 

Berufsanerkennung

 

Massgebend ist das Ausbildungs- und Prüfungsreglement des SBAM (Schweizer Berufsverband für Atemtherapie und Atempädagogik Middendorf). Das Diplom des Instituts wird vom Berufsverband gegengezeichnet und erlaubt die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und ermöglicht die Anerkennung EMR EGK ASCA.

 

 

 

Ausbildung

 

Praktische Ausbildung

 

Atemlehre

Atem und Bewegung

Vokal-Atemraumarbeit

Angewandte Atemkraft in Stimme, Sprache und selbstbewusstem Auftreten

Atembehandlungs-Demonstrationen

Atembehandlungspraktikum

Gruppenunterricht: Pädagogik / Methodik, Didaktik

Arbeit in der Geburtsvorbereitung

 

Ausgelagerte Unterrichtsstunden

Gruppenunterricht zur Vertiefung des Unterrichtsstoffes

Einzelbehandlung durch eine Fachlehrerin/Selbsterfahrung

Behandlungspraktikum

Schriftliche Hausarbeiten zu den theoretischen Fächern

Lehrassistenz

Betreuung im Lernprozess

 

Theoretische Ausbildung

 

Atemlehre

Theorie

 

Anatomie

Anatomie / Physiologie

Pathologie

 

Psychosomatik / verbindende therapeutische Methoden

 

Psychologie

Basisausbildung

Psychologische Beratung

Psychologische Gesprächsführung

 

Berufsethik

 

Berufskunde

 

Nothelferkurs durchgeführt von professioneller Rettungsschule

 

 

 

Bewerbung und persönliches Aufnahmegespräch

 

Handgeschriebene Bewerbung inkl. Lebenslauf

 

Beiliegendes vorgedrucktes Personalienformular mit Foto

 

Persönliches Aufnahmegespräch mit der Schulleitung und eine Atembehandlung

 

 

 

Aufnahmebedingungen

 

Studium oder abgeschlossene Berufsausbildung oder Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation

 

Gute Allgemeinbildung

 

Eigenerfahrung in Einzelbehandlungen und Atemgruppen

 

Hospitium an der Schule

 

Mindestalter 24 Jahre

 

 

 

Ausbildungsbestimmungen

 

Massgebend ist das Ausbildungs- und Prüfungsreglement des SBAM

 

 

 

Abwesenheit

 

Bei Krankheit

bis zu drei Tagen: mündliche Abmeldung

ab drei Tagen: schriftliche Abmeldung mit Arztzeugnis

 

Bei Verhinderung
Verhinderungen nur nach persönlicher Absprache mit der Schulleitung

 

 

 

Studienintegrierte Praxis

 

Ab 1. Semester: Behandlungspraktikum mit Seminaristinnen

 

Ab 4. Semester: Behandlungspraktikum auch mit Menschen ausserhalb der Schule

 

Ab 5. Semester: Praktikum für Gruppenunterricht

 

 

 

Änderungen vorbehalten

 

 

Die Teilnehmer einer Diplom-Abschlussklasse

 

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